19. Jänner 2022 von Andrea Giuliani
Was ist eigentlich das Onlinezugangsgesetz?
Ihr habt sicherlich schon sehr oft den Begriff „Onlinezugangsgesetz“ gehört, aber was ist es genau? Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat das Ziel, bis Ende 2022 575 Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten sowie ein Verwaltungsportal zu schaffen, das sich an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen orientiert.
Warum ist das Onlinezugangsgesetz für Deutschland wichtig und welche Herausforderungen gibt es?
Die Bedeutung des OZG liegt darin, dass es alle bürgernahen Dienstleistungen auf allen föderalen Ebenen und behördenübergreifend in einem einzigen System verbindet. Bürgerinnen und Bürger können sich in das Portal einloggen und haben Zugang zu allen Dienstleistungen – beispielsweise zum Anmeldungsprozess und zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, den Deutschland unternehmen muss, um im Bereich der Digitalisierung voranzukommen und seine öffentliche Verwaltung zu verbessern. Allerdings stellt dies aber auch eine große Aufgabe hinsichtlich der Zusammenarbeit und Koordination zwischen Städten, Ländern und Bund dar.
Die föderale Struktur der deutschen öffentlichen Verwaltung ist eine große Herausforderung. Es ist schwierig, eine effektive Kommunikation zwischen den verschiedenen Interessengruppen herzustellen und eine gute Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung zu schaffen. Die vollständige Digitalisierung der gesamten öffentlichen Verwaltung sollte fünf Jahre dauern (von 2017 bis 2022). Sie wird sich aber nun länger fortsetzen, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Einführung des Portals für Bürgerinnen und Bürger führt. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass viele externe Dienstleister in großem Maße in die Unterstützung verschiedener Teile des Digitalisierungsprojekts involviert sind, was wiederum die Anzahl der am Prozess beteiligten Interessengruppen und Akteure erhöht. Die folgende Grafik zeigt alle am Onlinezugangsgesetz beteiligten Akteure und gibt so einen guten Überblick.
Die Umsetzung: Portalverbund, Digitalisierungsprogramm Bund und Digitalisierungsprogramm Föderal
Wie ihr in den folgenden grafischen Darstellungen sehen könnt, lässt sich das Onlinezugangsgesetz in die zwei Teilbereiche Digitalisierungsprogramme und Portalverbund unterteilen. Die Digitalisierungsprogramme haben das Ziel, die öffentliche Verwaltung effektiv zu digitalisieren, und sind zu diesem Zweck in zwei verschiedenen Ebenen organisiert: Digitalisierungsprogramm Bund und Digitalisierungsprogramm Föderal.
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Bund ist der Bund für die Digitalisierung von 115 Leistungen allein verantwortlich, ohne die Länder einbeziehen zu müssen. Der Prozess ist in zwei Phasen unterteilt. Der erste Schritt ist die Leistungsklärung – hier wurden alle Verwaltungsleistungen des Bundes auf Aktualität, Konsistenz und die aktuelle Leistungsbeschreibung geprüft. Der zweite Schritt ist die Pilotierungsphase, in der ausgewählte Pilotprojekte starten und der Digitalisierungsprozess beginnen muss. Diese Phase liefert wichtige Erkenntnisse für das Vorgehen auch bei weiteren Bundesleistungen. Einige OZG-Leistungen aus dem Bundesprogramm wie zum Beispiel der digitale Kinderzuschlag sind bereits online verfügbar.
Auf der anderen Seite befindet sich das Digitalisierungsprogramm Föderal, das für 460 der 575 Leistungen des Onlinezugangsgesetzes verantwortlich ist. Beim Digitalisierungsprogramm Föderal übernehmen die einzelnen Länder in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Digitalisierungsprozess der Dienstleistungen und arbeiten nach 14 Themenfeldern, in die die Leistungen des Onlinezugangsgesetzes eingeteilt wurden. Um die Arbeit effektiv und effizient durchführen zu können, wurde der IT-Planungsrat gegründet. Der Rat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder zusammen und steuert die föderale Zusammenarbeit in den Bereichen Informationstechnologie und E-Government. Der IT-Planungsrat tagt regelmäßig und trifft Entscheidungen, die die Richtung für das Digitalisierungsprogramm Föderal vorgeben. Diese Entscheidungen setzt das sogenannte Programmmanagement über alle Themenfelder hinweg um.
Der dritte zentrale Baustein ist der Portalverbund. Dahinter verbirgt sich eine zentralisierte Plattform, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen den Zugriff auf alle Leistungen des Onlinezugangsgesetzes bietet – unabhängig davon, in welchem Verwaltungsportal in Deutschland sie sich einloggen.
Fazit: Zukunftsaussichten
Was bedeutet das alles konkret für den Bürger? Das Onlinezugangsgesetz stellt die Zukunft der deutschen öffentlichen Verwaltung dar und wird trotz der derzeitigen Verzögerungen in den nächsten Jahren sicher umgesetzt werden. Dank des Portalverbundes des Onlinezugangsgesetzes wird der Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und auf europäischer Ebene intuitiver und benutzerfreundlicher. Damit können Bürgerinnen und Bürger eine neue und positivere Erfahrung mit der öffentlichen Verwaltung erleben. Zudem werden mit dem neuen Föderal Informationsmanagement System – dieses wird übrigens in einem weiteren Blog-Beitrag näher beleuchtet – die Informationen zu Verwaltungsleistungen standardisiert und die Verwaltungsprozesse sowie die Gesetzestexte erläutert und in einem verständlicheren und standardisierten Format bereitgestellt.