Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) hat der Gesetzgeber ab 2020 ein zusätzliches Instrument zur direkten Projektförderung geschaffen. Gemeinsam mit unseren Kunden können wir auf diese Weise noch besser innovative Projekte realisieren und zukunftsweisende Lösungen entwickeln als bisher.
Sprechen Sie uns gerne bei Interesse an!
STEUERLICHE FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK
- Für alle Unternehmen ohne Größenbeschränkung.
- Förderdeckel: 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
- Förderfähige Aufwendungen: FuE-Personalkosten sowohl bei Forschung im Eigeninteresse als auch bei Forschung im Auftrag beim Auftragnehmer.
- Höhe des Fördersatzes: 25 Prozent auf die FuE-Personalkosten. 15% für das auftraggebende Unternehmen bei Auftragsforschung.
- Förderung als Steuergutschrift: Die steuerliche FuE-Förderung wird als Zulage gewährt, die auch im Verlustfall ausbezahlt wird. Die Förderung selbst unterliegt nicht der Besteuerung.
- Verfahren: Abwicklung über eine Antragsstellung beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres sowie Begutachtung der FuE-Tätigkeit durch eine separate Zertifizierungsstelle.