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  • Elektronischen Patientenakte

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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens am 9.8.2023 beschlossen. Enthalten sind sowohl das Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) wie auch die Weiterentwicklung des E-Rezeptes. Wie sich die aktuelle Situation darstellt und welche Herausforderungen sich ergeben, zeige ich in diesem Blog-Beitrag.

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen seit 1.1.2021 ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Bislang gibt es erst etwas mehr als 470.000 angelegte elektronische Patientenakten, und das bei einem Potenzial von ca. 83 Millionen Nutzerinnen und Nutzern. In meinem Blog-Beitrag erkläre ich, woran das liegt, gehe auf die Herausforderungen für private Krankenversicherer ein und zeige, wie sich die Situation ändern kann.

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Apps im Gesundheitswesen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie allgegenwärtig. Nahezu jeder private Krankenversicherer bietet seinen Kundinnen und Kunden bereits digitale Anwendungen an, um die jeweiligen Verträge und Anliegen zu verwalten. Um eine Übersicht zu erhalten und Kundenbedürfnisse zu identifizieren, haben wir zu diesem Thema eine Nutzerbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse stellen wir euch in unserem Blog-Beitrag vor.

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Aufgrund eines Umzuges kann ein Arztwechsel notwendig werden. Doch Ärzte benötigen Informationen über ihre neuen Patienten. Unterlagen wie Arztbriefe, Röntgenbilder und Krankenhausentlassberichte mühsam sammeln? Ist der damalige Arzt überhaupt noch tätig? Oder müssen Untersuchungen nun womöglich kostenintensiv wiederholt werden? Gibt es hier nicht eine digitale Lösung für die medizinischen Unterlagen?

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